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Güstrower Erklärung ( KSD-Delegiertenversammlung 2011 in Güstrow)
„Bildungsgerechtigkeit schaffen durch Inklusion“
Dieses Schwerpunktthema der Jahrestagung der Konferenz der Schulaufsicht in der Bundesrepublik Deutschland – KSD - vom 22. bis 24. September 2011 in Güstrow wurde ausgehend vom Beispiel der Region Rügen bearbeitet.
In der Tagung wurden folgende Gelingensfaktoren für eine erfolgreiche Inklusion als besonders bedeutsam herausgestellt:
• Jedes einzelne Kind wertschätzen • Unterschiedlichkeit als Normalität begreifen • Ängste ernst nehmen • Durch gelungene Beispiele Mut machen • Positive Grundhaltung erzeugen
• Verlässliche personelle Unterstützung sicherstellen • Lehrkräfte vorbereiten und begleitend fortbilden • Konzepte mit hohem Präventionsanteil entwickeln • Erforderliche Materialien bereitstellen • Begleiten der Prozesse durch Schulaufsicht • Steuern der Ressourcen durch Schulaufsicht • Eine tragfähige Teambildung fördern • Besprechungskultur in Schulen anregen • Funktionsfähige Einheiten stärken • Netzwerke mit allen zu beteiligenden Institutionen bilden
• Auf längere Prozesse in mehreren Schritten einstellen
Die Delegierten der KSD stellen fest, dass bereits unterschiedliche Ansätze erprobt und erfolgreich umgesetzt werden, die es zu erweitern gilt. Die Schulaufsicht unterstützt die politisch Verantwortlichen, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen.
Berliner Erklärung
Offener Brief an die Präsidentin der Kultusministerkonferenz Frau Staatsministerin Ute Erdsiek-Rave Ministerin für Bildung und Frauen in Schleswig-Holstein 02.11. 2006
Sehr geehrte Frau Staatsministerin,
auf der Delegiertenkonferenz der Konferenz der Schulaufsicht in der Bundesrepublik Deutschland (KSD) Anfang Oktober in Berlin ist von den teilnehmenden Bundesländern erneut vorgetragen worden, dass länderbezogene Reformvorhaben zwar eingeleitet, aber nicht die Wirkung erzielt haben, die für die grundlegenden Veränderungen der Arbeit in den Schulen notwendig wäre.
Bereits in der Lüneburger Erklärung der KSD vom Oktober 2005, die der Kultusministerkonferenz im Oktober 2005 zugeleitet wurde, sind Bedingungen für einen gelingenden Qualitätsentwicklungsprozess in den Schulen formuliert und u. a. ein bundeseinheitlichen Referenzrahmen für Schulqualität gefordert worden.
Anlass war die Beobachtung unterschiedlicher und zum Teil gegenläufiger Entwicklungen in den Bundesländern, die aus Sicht aller vertretenen Landesverbände der Schulaufsicht auf unzureichende Koordination zwischen den Bundesländern und auf wechselseitige bildungspolitische „Blockaden“ zurückzuführen sind.
Mit der Formulierung einheitlicher Bildungsstandards sowie mit der Gründung des „Instituts zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen“ (IQB) wurden wichtige Schritte zur Verbesserung der bundesweiten Koordination im Bildungswesen eingeleitet.
Der Konsens über die bisher formulierten Bildungsstandards kann und darf allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass in den einzelnen Bundesländern deutliche fachlich nicht begründbare Unterschiede hinsichtlich Art und Intensität der Umsetzung erkennbar sind.
Schulaufsicht ist die Gelenkstelle, die bildungspolitische Vorgaben vor Ort in den Schulen implementieren und voranbringen soll und hierzu bereit ist.
Gerade deshalb erscheint es uns dringend notwendig, bestehende Hindernisse für eine in der Alltagspraxis wirksame Qualitätsverbesserung zu beseitigen, die nach Auffassung aller in der KSD vertretenen Landesverbände ursächlich auf die Überlagerung von Fachdiskussionen durch eher politische Motive zurückzuführen sind.
Eine öffentlich verantwortete Bildung wird immer wichtiger. Die gesamtpolitische Konstellation in der Bundesrepublik bietet aus Sicht der KSD neue Chancen dafür, dass sich Landesregierungen verstärkt um einen parteiübergreifenden Konsens in bildungspolitischen Grundfragen bemühen.
Die Konferenz der Schulaufsicht in der Bundesrepublik Deutschland als politisch unabhängige Dachorganisation sieht im Konsens mit den (ebenfalls politisch unabhängigen) Landesverbänden in folgenden Handlungsfeldern Entwicklungsbedarf:
(1) Vermeidung von Kontinuitätsbrüchen bei Regierungswechseln in einem Bundesland
Schulen brauchen Verlässlichkeit. Der bisher mangelnde Konsens in bildungspolitischen Grundfragen hat in der Vergangenheit vielfach dazu geführt, dass durch Veränderung von Gesetzen und Verordnungen in relativ kurzen Zeitabständen zum Teil erhebliche Kurswechsel vorgenommen wurden. Solche Kontinuitätsbrüche werden von den Betroffenen als „Schaukelpolitik“ empfunden.
Bei voller Akzeptanz der föderalen Strukturen müssen durch die KMK länderübergreifend geregelt werden:
Ø Vergleichbarkeit von Bildungsgängen, verbesserte Abstimmung der Verordnungen über schulische Abschlüsse und Vereinheitlichung von Schülerlaufbahnen in den Bundesländern;
Ø Vermeidung von Misserfolgskarrieren von Schülern/innen aufgrund unzureichender Durchlässigkeit zwischen den Bildungsgängen sowie von Fehlprognosen bei Schullaufbahnentscheidungen;
Ø Verbesserung der Bildungsgerechtigkeit sowie Erhöhung der Bildungschancen benachteiligter Schüler/innen (deutscher und ausländischer Herkunft);
Ø Abbau von Ausgliederungs- und „Abschiebe“tendenzen im Schulwesen, verbunden mit verlässlichen Förderstrategien in allen Schulen.
(2) Stärkere Gewichtung von Fachaspekten bei bildungspolitischen Entscheidungen
Öffentliche Äußerungen von Bildungspolitikern über Ergebnisse internationaler Studien oder über Verlautbarungen internationaler Bildungsexperten haben ein gemeinsames Merkmal: Wahrgenommen und akzeptiert werden jeweils nur die Aspekte, die mit den eigenen Sichtweisen vereinbar sind. Aspekte, die geeignet wären, Positionen selbstkritisch zu überdenken bzw. in Frage zu stellen, werden ignoriert, uminterpretiert oder als verfehlt zurückgewiesen.
Es ist daher dringend geboten
Ø fachliche bzw. wissenschaftlich begründete Argumente ausreichend in bildungspolitische Entscheidungen einzubeziehen;
Ø auf der Ebene der Kultusministerkonferenz und auf Länderebene auch in Bildungsfragen unabhängige Beratungsgremien (bzw. Institute) strukturell vorzusehen;
Ø die Kultusministerien der Länder bezüglich ihres Verwaltungshandelns und der Wirksamkeit ihrer bildungspolitischen Entscheidungen einer objektivierten, wissenschaftlich fundierten externen Evaluation zu unterziehen.
(3) Klare Regeln bei Personalfragen
Für sachbezogene Problemlösungen im Bildungswesen und für kontinuierliche Qualitätsentwicklung in den Schulen kommt es darauf an, dass die politisch Verantwortlichen in ihren Entscheidungen in längeren Entwicklungszeiträumen denken.
Eine dauerhafte und zielgerichtete Implementierung und Umsetzung von Reformvorhaben bedarf übergreifender Regeln in folgenden Bereichen:
Ø Offenlegung, welche Führungspositionen in den Länderministerien mit politischen Beamten und welche mit Fachbeamten besetzt werden;
Ø konsequente Beachtung des Leistungsgrundsatzes bei der Auswahl von Fachbeamten.
(4) Beseitigung von Qualitätshindernissen in beamtenrechtlichen Regelungen
Das Grundprinzip der „Besitzstandswahrung“ verhindert bisher, dass die jeweils vorgesetzte Dienst- und Fachaufsicht bei nachweislich schwerwiegenden und dauerhaften Mängeln in der Aufgabenwahrnehmung Problem lösende Maßnahmen (Rückstufung, Verwendung in anderen Positionen) vornehmen kann.
Die geänderten Zuständigkeiten im Rahmen der Föderalismusreform müssen dafür genutzt werden, die beamtenrechtlichen Regelungen so zu gestalten, dass Motivation erzeugt, Leistung honoriert, aber auch Fehlleistung geahndet werden kann.
Sehr geehrte Frau Staatsministerin,
gerade und vor allem im Bildungssystem ist es notwendig, dass die politischen Parteien zumindest in Grundfragen Differenzen überwinden und gemeinsame sachlich begründete Positionen erarbeiten. Das ergibt sich aus der „Verpflichtung zur Einheit des deutschen Bildungswesens“, vor allem aber aus der Verpflichtung gegenüber Schülerinnen und Schülern in ganz Deutschland. Insoweit sind die oben genannten Punkte nach Auffassung der KSD in die Agenda der KMK aufzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen Ulrike Weitzel Bundesvorsitzende KSD
Antwort
Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland - Der Präsident
Lennéstr. 6, 53113 Bonn, 23.01.2007
Sehr geehrte Frau Weitzel,
für Ihr Schreiben vom 6. November 2006, mit dem Sie die Anfang Oktober 2006 verabschiedete "Berliner Erklärung" der KSD in der Form eines offenen Briefes übersandt haben, danke ich Ihnen. Frau Ministerin Erdsiek-Rave hat mich gebeten, Ihnen Ihre Grüße zu übermitteln und Ihnen als diesjähriger Präsident der Kultusministerkonferenz zu antworten.
Die Kultusministerkonferenz hat im Juni 2006 die Gesamtstrategie zum Bildungsmonitoring beschlossen. Diese Gesamtstrategie ist das zentrale Element zur Steuerung der Qualitätsentwicklung im Bildungswesen: Zum einen organisiert sie die systematische Beschaffung von Informationen über das deutsche Bildungssystem im nationalen und internationalen Vergleich. Zum anderen schafft sie die Voraussetzung zur Verknüpfung dieser Erkenntnisse mit den bereits durch die Ländergemeinschaft beschlossenen und in Umsetzung befindlichen Maßnahmen zur Unterrichts- und Qualitätsentwicklung in den Einzelschulen der Länder. Sie stellt die konzeptionelle Verbindung der Bereiche internationaler Schulleistungsuntersuchungen, zentrale Überprüfung des Erreichens der Bildungsstandards (in einem Ländervergleich), Vergleichsarbeiten zur landesweiten Überprüfung der Leistungsfähigkeit einzelner Schulen und gemeinsame Bildungsberichterstattung von Bund und Ländern sicher.
Die Zusammenarbeit der Länder bei Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung in der Bildung ist ein zentrales Anliegen der Arbeit der Kultusministerkonferenz. Davon zeugen auch die Überarbeitung der Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (EPA), Standards für die Lehrerbildung und zahlreiche weitere Maßnahmen, die Sie teilweise in Ihrem Schreiben auch genannt und positiv gewürdigt haben.
Ich bin mir durchaus bewusst, dass die Umsetzung dieser Maßnahmen noch viel Kraft und Zeit in Anspruch nehmen wird. Mit Blick auf die verfassungsrechtlichen und politischen Gegebenheiten vertraue ich aber auch auf die Stärke des föderalen Systems: hoher Konsens in zentralen Belangen, die die Vergleichbarkeit unserer Bildungsgänge und Abschlüsse betreffen, und fruchtbare Konkurrenz in Fragen der Weiterentwicklung von Angebotsstrukturen und möglicherweise auch der Personalentwicklung. Dabei sind wir auf die Unterstützung aller gesellschaftlichen Gruppen angewiesen, in erster Linie auf die Institutionen und Personen, die wie Sie an maßgeblicher Stelle Verantwortung für unser Bildungswesen tragen.
Ich würde es sehr begrüßen, wenn Sie die Entwicklung auch weiterhin engagiert begleiten, und ich freue mich auf Ihre Unterstützung bei diesem nicht immer einfachen, aber notwendigen und wichtigen Prozess.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner
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